Bildung

Urheberrecht in E-Learningplattformen an Hochschulen

Eine große Unsicherheit gibt es seit langem im Bereich des Urheberrechts in E-Learningplattformen an Hochschulen. Formal greift dort $52a UrhG Absatz 1:

(1) Zulässig ist,

1. veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern (Quelle: dejure.org)

Die Problematik entfacht sich direkt an den Begriffen „kleine Teile eines Werks“, „zur Veranschaulichung“ und dann auch „abgegrenzter Kreis von Unterrichtsteilnehmern“. Eine genauere Definition gibt es nicht, was im Einzelnen wie ausgelegt werden kann/darf war bisher nicht entschieden. In einem Rechtsstreit zwischen dem Krömer-Verlag und der Fernuniversität Hagen wurden diese Dinge jetzt nicht endgültig geklärt, der BGH hat in einer Entscheidung letzte Woche jedoch einige Dinge deutlicher geklärt. Das Verfahren selbst wurde an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

„Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sind unter „kleinen“ Teilen eines Werkes entsprechend einem zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort und den Bundesländern geschlossenen „Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG für das Öffentlich-Zugänglichmachen von Werken für Zwecke des Unterrichts an Schulen“, der gleichfalls Sprachwerke betrifft, höchstens 12% des gesamten Werkes zu verstehen. Darüber hinaus sei eine – vom BGH mit 100 Seiten definierte – Höchstgrenze erforderlich, weil ansonsten ganze Bände eines mehrbändigen Werkes ohne Einwilligung des Urhebers öffentlich zugänglich gemacht werden dürften. Die Beklagte habe demnach grundsätzlich bis zu 63 Seiten des Werkes „Meilensteine der Psychologie“ auf der Lernplattform einstellen dürfen. Das Einstellen der Beiträge habe – so der BGH – auch der Veranschaulichung im Unterricht gedient. Dem stehe, anders als das Berufungsgericht gemeint habe, nicht entgegen, dass sie den Unterrichtsstoff nicht nur verdeutlicht, sondern auch ergänzt hätten. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts erlaube die Schrankenregelung des § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG auch nicht nur ein Bereithalten kleiner Teile eines Werkes zum Lesen am Bildschirm. Vielmehr gestatte sie deren Zugänglichmachen auch dann, wenn Unterrichtsteilnehmern dadurch ein Ausdrucken und Abspeichern der Texte ermöglicht werde. auch dann, wenn Unterrichtsteilnehmern dadurch ein Ausdrucken und Abspeichern der Texte ermöglicht werde. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist ein Zugänglichmachen allerdings nicht geboten im Sinne von § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG, wenn der Rechtsinhaber der Hochschule eine angemessene Lizenz für die fragliche Nutzung angeboten hat.“ (Quelle: Pressemitteilung BGH)

Zum ersten Mal ist hier mit 12% eines Werkes eine klare Grenze gezogen – bisher kannte ich hier immer nur Mutmaßungen. Auch eine Ergänzung der Lehrveranstaltung ist gestattet – auch das war bisher in der Diskussion.

Beie Telepolis gibt es eine erste Bewertung „BGH macht Dozenten das Leben leichter“ – hier wird auch noch einmal auf das Verfahren selbst eingegangen und einiges erklärt. Telepolis liest aus dem BGH-Ergebnis auch einige weitere Dinge heraus, z.B.

„Normale PDFs sind okay. Nirgendwo steht etwas anderes im Gesetz, der Rest ist Phantasie von Verlagsjuristen und Stuttgarter Richtern.
Schon das OLG (im Gegensatz zum LG) sah kein Problem mit dem „abgrenzten Kreis“, da es sich nur um eingeschriebene Studierende handelte, die sich durch Kontrollmechanismen ausweisen mussten – dass es mehr als 4.000 waren, teilweise (welch Skandal!) in der Schweiz wohnhaft, spielt keine Rolle.“ (Quelle: Telepolis)

Dass Verfahren selbst ist damit nicht zu Ende, nach der BGH-Definition hat die Fernuni Hagen mit 91 Seiten mehr als die in diesem Fall erlaubten 63 Seiten (12% des Gesamtumfangs) digital in einem E-Learning-Kurs zur Verfügung gestellt- aber vermutlich bringt es etwas Klarheit vor allem an Universitätsbibliotheken und den Betreibern der E-Learning-Plattformen, was nun erlaubt ist und was nicht.

Sturmflut auf Hallig Hooge

Beim Aufräumen der Bilderdatenbank ist mir ein Bilderordner aus dem Jahr 2004 begegnet – auf dem alten reticon hatte ich das schon einmal verarbeitet.
Im September 2004 waren wir auf Hallig Hooge und konnten/durften eine Sturmflut am Tag miterleben.
Das nachfolgende Zeitraffer-Video dokumentiert ca. 5 Stunden Sturmflut in 163 Bildern, d.h. alle 120 Sekunden ein Bild.

[videojs poster=“https://www.reticon.de/ret-wp/wp-content/uploads/Img0060.jpg“ width=803 height=452 webm=“https://www.reticon.de/ret-wp/wp-content/uploads/hooge.webm“]

 

Wir hatten die Chance die Sturmflut tagsüber zu erleben und so mit Tee am Fenster zu sitzen und zu sehen, wie die Nordsee nach und nach über die Deichbefestigung kommt.

Ich habe bisher nie wieder so viele unterschiedliche Stimmungen, ins Licht getauchte Landschaft erlebt wie bei dieser Sturmflut. Auch wenn es nun fast 10 Jahre her ist, die Bilder beeindrucken mich immer wieder. Auch wenn man heutzutage eine Zeitrafferaufnahme mit deutlich mehr Bildern angehen würde, für mich war das damals das Maximum.

Kurz zur Technik: Nikon D100 mit Stativ hinter dem Fenster positioniert, ans Laptop angeschlossen und via Nikon Capture alle zwei Minuten ein Foto geschossen. Ab und an musste der Akku gewechselt bzw. das Fenster etwas gesäubert werden (daher die „Dynamik“).
167 Bilder dokumentieren nun die damalige Sturmflut (Zeitraum 15:00 – 20:00), faszinierend sind die rasanten Licht- und Stimmungswechsel. Zwischen jedem Bild liegen wirklich immer nur 120 Sekunden, die Bilder sind soweit unbearbeitet und nun viel Spaß!

Die Bilderfolge wurde mit Time Lapse Assembler (MacOS) zusammengefasst.

Und neben all der Technik – einen Besuch auf einer Hallig, am besten abseits der Touristenströme, kann ich nur empfehlen. Vor allem würde ich nicht als Tagestourist mich auf eine Hallig spülen lassen, sondern dort wie damals einige Zeit am Stück verbringen.

 

Kostenlose eBooks vom Oldenbourg Wissenschaftsverlag und Akademie Verlag

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Den ganzen August über gibt es den kompletten (!) eBook Bestand der beiden Verlage „Oldenbourg Wissenschaftsverlag” und “Akademie Verlag” zum Download. Das ganze funktioniert nur kapitelweise, aber wer fleißig klickt, kann einige interessante Literatur bekommen.
Das ganze ist quasi ein „Willkommensgeschenk“ von De Gruyter, die Anfang 2013 beide Verlage erworben hat und das kostenlose Downloadangebot jetzt der Start der Integration der beiden Verlage ist.

Die Aktion findet nur im August statt – ab September kosten die eBooks dann auch wieder Geld – von daher, wer dort etwas sinnvolles findet, sollte sich beeilen.

Kurz zum Profil der beiden Verlage: Der Akademie Verlag vor allem im Bereich Philosophie, Geschichte und Kunst – der Oldenbourg Wissenschaftsverlag mit den Schwerpunkten Geisteswissenschaften und Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

Die Qualität der eBooks ist sehr unterschiedlich (teilweise sind die Scans nicht so sonderlich gut, bzw. man fragt sich, warum Bücher aus neueren Jahren durch OCR müssen), eine ausführlichere Vorstellung incl. Kritik gibt es im Blog der Unibilbiothek des Saarlandes: De Gruyter in Geberlaune: gesamter E-Book- und E-Journalbestand von Oldenbourg und Akademie im August 2013 kostenlos erhältlich

(Der Zugang scheint gerade zu klemmen – die Suchen geben mir momentan keine sinnvollen Treffer zurück, hoffen wir, dass De Gruyter das in den Griff bekommt)

Hier entlang zum Download der eBooks:

Cybermobbing an Schulen

An der WWU Münster gibt es ein von der DFG gefördertes Projekt „Cybermobbing an Schulen“. In einer Panelstudie werden Schülerinnen und Schüler nach ihren Erfahrungen mit Cybermobbing befragt. Inzwischen liegen erste Ergebnisse vor. Befragt wurden bisher gut 5.600 Schülerinnen und Schüler, ca. ein Drittel sieht sich bisher selbst von Cybermobbing betroffen.

„Das Spektrum reicht von beleidigenden Mails über das Hochladen von peinlichen Videos auf YouTube bis hin zum Online-Pranger über Facebook. Die Studie zeigt aber auch: Besonders verletzende Formen des Cybermobbing sind vergleichsweise selten.
[…]
Die Studie zeigt, dass eine klare Unterscheidung zwischen Tätern und Opfern nicht immer möglich ist. Viele Jugendliche berichten, dass sie selbst Opfer wurden, gleichzeitig aber auch andere über das Internet gemobbt haben. Etwa ein Drittel der Betroffenen gehört zu dieser „Täter/Opfer“-Kategorie, während sich der Rest der Betroffenen jeweils zur Hälfte auf die Täter- und die Opfer-Kategorie verteilt. Mit Blick auf die Schulformen ist die Mischgruppe dieser „aggressiven Opfer“ besonders auffällig: Mit 19,8 Prozent ist an den Hauptschulen der Anteil der Täter/Opfer deutlich größer als an den Realschulen (11,3 Prozent) und Gymnasien (8,4 Prozent)“ (Quelle: PM WWU Münster)

Etwas schade ist, dass nur die Pressemitteilung der WWU ein paar Ergebnisse und Zahlen bereithält. Die Projektwebseiten selbst sagen außer Beteiligte und Laufzeit fast nichts aus. Hier wäre es schon spannend gewesen, ausführlichere Informationen zu finden, die über die Pressemitteilung hinausgehen und auch etwas zu dem Vorgehen und den weiteren Beteiligten zu erfahren.
So sind die Ergebnisse durchaus interessant – es bleibt aber eine Pressemitteilung alleine im Raum stehen.

Logo WWU Münster

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Weitere Informationen

Die Welt nach Google Reader

Google hat Anfang Juli ja bekanntlich den Google Reader dichtgemacht. Nachdem ich von Anfang an den Reader gern und über die Jahre sehr regelmäßig genutzt habe, hat mich das dann doch etwas „getroffen“ und ehrlichweise an einigen Ecken nochmal das Nachdenken über die Nebeneffekte dieser kostenlosen Clouddienste gebracht.

Aber nun denn – ich hatte in der Zwischenzeit verschiedene Ersatzmöglichkeiten ausprobiert, einige Zeit z.B. den Tiny Tiny RSS ausprobiert – das war gerade in der Phase als ich die Sachen wieder selbst auf „lokal“ machen wollte. Mit einigen Schleifen bin ich (vorerst) dann doch bei Feedly gelandet. Übernahme der RSS-Abos aus Google in die „Feedly-Cloud“ hat bei mir problemlos geklappt, die Unterstützung auf mobilen Geräten ist auch besser geworden und im Browser geht es jetzt auch direkt (ohne Plugin).
Zwischendurch vermisse ich noch die anspruchslose Google-Optik, mit manch Bedienungseigenheit von Feedly kann ich mich auch noch nicht anfreunden – daher die Frage in die Runde:

Was nutzt ihr?
bzw.
Seit ihr RSS treu geblieben oder ist mit dem Ende vom Google Reader jetzt das Ende von RSS bei euch eingeläutet?