Kommenden Montag, 02.02.2015 startet mit „Sciebo“ eine Datencloud an der ein Großteil der Universitäten und Fachhochschulen in NRW beteiligt sind. Fünf Petabyte Speicher, verteilt auf drei Standorte bieten potentiell 500.000 Nutzern eine sichere Heimat zum Synchronisieren von Daten bzw. zum Teilen (Sharen) und gemeinsamen Arbeiten.
In eigener (beruflicher) Sache: Wir suchen an der Universität Bonn zur Verstärkung unseres E-Learning-Teams zwei Mitarbeiter/innen.
Weitere Informationen unter: http://www.hrz.uni-bonn.de/stellen
Disclaimer in eigener Sache:
Ich bin an der Uni Bonn im HRZ tätig – und man soll ja nicht dienstliches und privates verquicken. Aber wie heißt es so schön, keine Regel ohne Ausnahme, bei E-Learning-Dingen mache ich das gerne.
Der Bereich E-Learning wird an der Universität Bonn gemeinsam von Universitäts- und Landesbibliothek und Hochschulrechenzentrum getragen. Wir suchen in beiden Einrichtungen Verstärkung, weitere Details auf der verlinkten Webseite. Ansonsten kann man mich auch gerne dazu unter meiner Dienstmail martin.ragg [at] uni-bonn.de ansprechen.
Eine große Unsicherheit gibt es seit langem im Bereich des Urheberrechts in E-Learningplattformen an Hochschulen. Formal greift dort $52a UrhG Absatz 1:
(1) Zulässig ist,
1. veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern (Quelle: dejure.org)
Die Problematik entfacht sich direkt an den Begriffen „kleine Teile eines Werks“, „zur Veranschaulichung“ und dann auch „abgegrenzter Kreis von Unterrichtsteilnehmern“. Eine genauere Definition gibt es nicht, was im Einzelnen wie ausgelegt werden kann/darf war bisher nicht entschieden. In einem Rechtsstreit zwischen dem Krömer-Verlag und der Fernuniversität Hagen wurden diese Dinge jetzt nicht endgültig geklärt, der BGH hat in einer Entscheidung letzte Woche jedoch einige Dinge deutlicher geklärt. Das Verfahren selbst wurde an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
„Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sind unter „kleinen“ Teilen eines Werkes entsprechend einem zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort und den Bundesländern geschlossenen „Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG für das Öffentlich-Zugänglichmachen von Werken für Zwecke des Unterrichts an Schulen“, der gleichfalls Sprachwerke betrifft, höchstens 12% des gesamten Werkes zu verstehen. Darüber hinaus sei eine – vom BGH mit 100 Seiten definierte – Höchstgrenze erforderlich, weil ansonsten ganze Bände eines mehrbändigen Werkes ohne Einwilligung des Urhebers öffentlich zugänglich gemacht werden dürften. Die Beklagte habe demnach grundsätzlich bis zu 63 Seiten des Werkes „Meilensteine der Psychologie“ auf der Lernplattform einstellen dürfen. Das Einstellen der Beiträge habe – so der BGH – auch der Veranschaulichung im Unterricht gedient. Dem stehe, anders als das Berufungsgericht gemeint habe, nicht entgegen, dass sie den Unterrichtsstoff nicht nur verdeutlicht, sondern auch ergänzt hätten. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts erlaube die Schrankenregelung des § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG auch nicht nur ein Bereithalten kleiner Teile eines Werkes zum Lesen am Bildschirm. Vielmehr gestatte sie deren Zugänglichmachen auch dann, wenn Unterrichtsteilnehmern dadurch ein Ausdrucken und Abspeichern der Texte ermöglicht werde. auch dann, wenn Unterrichtsteilnehmern dadurch ein Ausdrucken und Abspeichern der Texte ermöglicht werde. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist ein Zugänglichmachen allerdings nicht geboten im Sinne von § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG, wenn der Rechtsinhaber der Hochschule eine angemessene Lizenz für die fragliche Nutzung angeboten hat.“ (Quelle: Pressemitteilung BGH)
Zum ersten Mal ist hier mit 12% eines Werkes eine klare Grenze gezogen – bisher kannte ich hier immer nur Mutmaßungen. Auch eine Ergänzung der Lehrveranstaltung ist gestattet – auch das war bisher in der Diskussion.
Beie Telepolis gibt es eine erste Bewertung „BGH macht Dozenten das Leben leichter“ – hier wird auch noch einmal auf das Verfahren selbst eingegangen und einiges erklärt. Telepolis liest aus dem BGH-Ergebnis auch einige weitere Dinge heraus, z.B.
„Normale PDFs sind okay. Nirgendwo steht etwas anderes im Gesetz, der Rest ist Phantasie von Verlagsjuristen und Stuttgarter Richtern.
Schon das OLG (im Gegensatz zum LG) sah kein Problem mit dem „abgrenzten Kreis“, da es sich nur um eingeschriebene Studierende handelte, die sich durch Kontrollmechanismen ausweisen mussten – dass es mehr als 4.000 waren, teilweise (welch Skandal!) in der Schweiz wohnhaft, spielt keine Rolle.“ (Quelle: Telepolis)
Dass Verfahren selbst ist damit nicht zu Ende, nach der BGH-Definition hat die Fernuni Hagen mit 91 Seiten mehr als die in diesem Fall erlaubten 63 Seiten (12% des Gesamtumfangs) digital in einem E-Learning-Kurs zur Verfügung gestellt- aber vermutlich bringt es etwas Klarheit vor allem an Universitätsbibliotheken und den Betreibern der E-Learning-Plattformen, was nun erlaubt ist und was nicht.
An der WWU Münster gibt es ein von der DFG gefördertes Projekt „Cybermobbing an Schulen“. In einer Panelstudie werden Schülerinnen und Schüler nach ihren Erfahrungen mit Cybermobbing befragt. Inzwischen liegen erste Ergebnisse vor. Befragt wurden bisher gut 5.600 Schülerinnen und Schüler, ca. ein Drittel sieht sich bisher selbst von Cybermobbing betroffen.
„Das Spektrum reicht von beleidigenden Mails über das Hochladen von peinlichen Videos auf YouTube bis hin zum Online-Pranger über Facebook. Die Studie zeigt aber auch: Besonders verletzende Formen des Cybermobbing sind vergleichsweise selten.
[…]
Die Studie zeigt, dass eine klare Unterscheidung zwischen Tätern und Opfern nicht immer möglich ist. Viele Jugendliche berichten, dass sie selbst Opfer wurden, gleichzeitig aber auch andere über das Internet gemobbt haben. Etwa ein Drittel der Betroffenen gehört zu dieser „Täter/Opfer“-Kategorie, während sich der Rest der Betroffenen jeweils zur Hälfte auf die Täter- und die Opfer-Kategorie verteilt. Mit Blick auf die Schulformen ist die Mischgruppe dieser „aggressiven Opfer“ besonders auffällig: Mit 19,8 Prozent ist an den Hauptschulen der Anteil der Täter/Opfer deutlich größer als an den Realschulen (11,3 Prozent) und Gymnasien (8,4 Prozent)“ (Quelle: PM WWU Münster)
Etwas schade ist, dass nur die Pressemitteilung der WWU ein paar Ergebnisse und Zahlen bereithält. Die Projektwebseiten selbst sagen außer Beteiligte und Laufzeit fast nichts aus. Hier wäre es schon spannend gewesen, ausführlichere Informationen zu finden, die über die Pressemitteilung hinausgehen und auch etwas zu dem Vorgehen und den weiteren Beteiligten zu erfahren.
So sind die Ergebnisse durchaus interessant – es bleibt aber eine Pressemitteilung alleine im Raum stehen.
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Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat letzte Woche die Ergebnisse zur Umsetzung der „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ veröffentlicht. Unter diesem schönen Begriff wurden 2008 Standards in Form einer Selbstverpflichtung der Hochschulen verabschiedet, mit dem letzlichen Ziel den Anteil an Frauen im wissenschaftlichen Bereich deutlich zu erhöhen.
Eine Arbeitsgruppe hat die Gleichstellungskonzepte der Hochschulen nun bewertet und ihren Abschlussbericht vorgestellt.
Während auf der einen Seite bessere Strukturen im Rahmen des Themas Gleichstellung geschaffen wurden und die Thematik inzwischen zum Hochschulalltag gehört wird in der praktischen (zahlenmäßigen) Entwicklungen noch weiteres Potential gesehen:
„Trotz der insgesamt erfreulichen Entwicklung hat der Anstieg der Frauenanteile auf den verschiedenen Karrierestufen aber noch nicht den erhofften Umfang erreicht. Umso mehr sei es nun wichtig, ein Augenmerk auf die Entwicklung der Frauenanteile auf den jeweiligen Karrierestufen zu richten. Dabei identifizierte die Arbeitsgruppe insbesondere die Postdoc-Phase und das Berufungsgeschehen als entscheidende Stellen im Karriereverlauf, auf denen bei den weiteren Bemühungen ein Fokus zu legen sei.“ (Quelle: DFG)
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Ulrich Radtke, Rektor der Universität Duisburg-Essen beklagt in einem offenen Brief an die Hochschulrektorenkonferenz eine zunehmende „Kannibalisierung“ der Hochschulen untereinander.
Im Kampf der (unterfinanzierten) Hochschulen, um die knapp bemessenen Mittel sieht er immer mehr „Clubs und Kartelle“, die sich ausbilden – Radtke wehrt sich damit z.B. gegen die die TU9 und die U15 Runden. Er wirft ihnen vor allem die PR-Kampagnen in eigener Sache vor:
„Bald schon ist in den Medien von dem „Verband der 15 forschungsstärksten Unis“ die Rede. Und im Villa Hügel-Gespräch 2012 wurden sie der Einfachheit halber gar als die „systemrelevanten Hochschulen“ bezeichnet. Eine Art selbstbestätigendes Selbstlob.“
Radtke spricht sich sehr deutlich gegen die Club-Bildung aus und fordert vielmehr das (anstregende) immer wieder Eintreten für eine solide Grundfinanzierung der Hochschulen:
„Statt Schein-Eliten zu bedienen, sollten wir eine Konsolidierung unserer staatlichen Grundfinanzierung, auch durch den Bund, penetrant weiter und öffentlich fordern. Das verlangt uns eine gewisse interaktive Kommunikation ab, besseren Lobbyismus und strategisches Handeln. Es gilt, die Glaubwürdigkeit dessen zu stärken, was uns bewegt und begeistert: Virtuose Wissenschaft und fruchtbare Lehre. Jedenfalls möchte ich Sie ermuntern, gemeinsam darüber nachzudenken, ob es nicht etwas Besseres gibt als den Selbstmord aus Angst vor dem Tod.“
Ich fühle mich selbst weiterhin dem Humboldtschen Ideal verbunden und kann daher dem Brief Radtkes in weiten Teilen gut folgen. An einigen Stellen gibt es ein Echo auf das offene Schreiben, so hat z.B. der Spiegel das Statement komplett veröffentlicht und setzt sich auch in weiteren Artikeln mit dem Thema auseinander.
- Die selbsterklärten Auserwählten. Wie Clubs und Kartelle der deutschen Hochschullandschaft schaden
Offener Brief an die Universitätsrektorinnen und –rektoren sowie Universitätspräsidentinnen und –präsidenten in der HRK vonUlrich Radtke (Rektor, Universität Duisburg-Essen) - Spiegel-Online: Kungelei-Vorwurf unter Hochschulchefs
Das Thema Cloud und Cloud-Speicher sind ja weiterhin topaktuell. Gerade im universitären Umfeld sind die Angebote bei denen die Daten nicht im europäischen Raum abgelegt werden und man nicht genau weiß, wer noch alles Zugriff auf die Daten hat, eigentlich nicht einsetzbar.
Die Tendenz geht daher an vielen Orten in Richtung der sogenannten Private Cloud, sprich man möchte natürlich die Vorteile eines Cloud-Dienstes nutzen, d.h. Verfügbarkeit der Daten auf vielen Geräten, die Daten werden synchron gehalten und gleichzeitig ist gemeinsame Arbeit bzw. Datenaustausch möglich.
Eine mögliche Lösung sieht dann so aus, dass universitäre Einrichtungen einen entsprechenden Dienst selbst betreiben: Die Daten bleiben in der Hochschule, die Cloudfunktionen stehen zur Verfügung. Eine aktuell beliebte Möglichkeit ist das mit der Software Owncloud umzusetzen. Damit testen derzeit einige Einrichtungen, an der TU Berlin ist man jetzt einen Schritt weiter gegangen und hat Cloudspeicher an der TU Berlin auf Basis der Owncloud produktiv genommen.
Studierende erhalten 10 Gigabyte Speicher, Mitarbeiter 50 Gigabyte, da wünsche ich dem Dienst viel Erfolg, aus meiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung, ein technisch vergleichbarer Service wie Dropbox und Co, datenschutzrechtlich aber einfach nicht mit den Problemen behaftet und unter Kontrolle eines Hochschulrechenzentrums.
Weitere Informationen
TU Berlin: Owncloud
Das BMBF richtet Anfang Juli in Berlin die erste Programmkonferenz im Rahmen des Programms „Qualitätspakt Lehre“ aus. Die Konferenz richtet sich in erster Linie an die in den Hochschulen verantwortlichen für das Programm.
Die Tagung ist hochkarätig besetzt, Ministerin Wanka macht die Eröffnung – vielleicht ist der Tagungshinweis für einige interessant.
Weitere Informationen auf den Seiten des BMBF
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) mit Sitz in Bonn hat auf ihrer Sitzung letzte Ende letzter Woche eine Fortschreibung (und Aufstockung) des Hochschulpakts beschlossen.
Bisher sind das erst einmal Ankündigungen und Absichtserklärungen – die Länder wollen in gleicher Höhe wie der Bund acuh mitfinanzieren. Wie so oft bleibt an dieser Stelle zu sagen: Hoffentlich wird das wenigstens auch in dieser Form umgesetzt, nicht dass sich die Bereiche das später schönrechnen und dann doch weniger zusätzliches Geld in die Hochschulen fließt.
(Als Mitarbeiter einer Hochschule habe ich natürlich einen etwas „gefärbten“ Blick, den ich an dieser Stelle auch nicht aufgeben mag – die Hochschulen brauchen dringend mehr Geld, vor allem im Hinblick auf as „Mehr“ an Studierenden, das uns in den nächsten Jahren erwartet).
Neben dem Hochschulpakt gab es auch Beschlüsse zur „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ und dem Bereich der Finanzierung der Unikliniken.
Weitere Informationen
Der Deutsche Hochschulverband hat in Leipzig gestern vier Preise vergeben: „Nachwuchswissenschaftler des Jahres“, „Hochschullehrer des Jahres“, „Präsident/rektor des Jahres“ und „Wissenschaftsministerin des Jahres“. Was mich schon in der Pressemitteilung ein wenig stört ist diese „Partneritis“ bei den Preisverleihungen. Für (fast) jeden einen Extra-Sponsor, der auch dementsprechend Raum bekommt. Vom Karriereportal der ZEIT bis hin zu Microsoft, die beim Rektor des Jahres mit dabei ist.
Da wirkt es dann schon fast amüsant, dass beim Hochschullehrer des Jahres, Prof. Dr. Klaus Lieb, hervorgehoben wird, dass er Gründungsmitglied des Ärztenetzwerks „MEZIS – Mein Essen zahl‘ ich selbst!“ ist – vielleicht sollte der DHV da auch einmal drüber nachdenken.
Die Preisträger werden jeweils in einer Umfrage der DHV-Mitglieder ermittelt.
Aber ich will nicht weiter unken – anbei die Presiträger:
Nachwuchswissenschaftler des Jahres
Die mit 2.000 Euro prämierte Auszeichnung erhielt der gehörlose Chemiker aus den Händen des Zeit-Verlag-Geschäftsführers, Dr. Rainer Esser, für seine Forschungsleistungen, die Übersetzung von wissenschaftlichen Fachbegriffen in Gebärdensprache und sein Engagement für den Aufbau einer „European DeafUniversity“.
Hochschullehrer des Jahres
Professor Dr. Klaus Lieb, seit 2007 Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz.
Präsident/Rektor des Jahre
Professor Dr. Jan-Hendrik Olbertz, Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin
Wissenschaftsministerin des Jahres
Theresia Bauer, Wissenschaftsministerin des Landes Baden-Württemberg
Weitere Informationen: www.hochschulverband.de